{"id":244935,"date":"2021-08-11T17:07:11","date_gmt":"2021-08-11T15:07:11","guid":{"rendered":"https:\/\/breckweg.staging.hrnetzwerk.de\/?page_id=244935"},"modified":"2025-10-24T12:28:19","modified_gmt":"2025-10-24T10:28:19","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sauerlandstein-breckweg.de\/?page_id=244935","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#E9E9E9&#8243; custom_padding=&#8220;2px||0px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row column_structure=&#8220;1_5,3_5,1_5&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;1_5&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;3_5&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/sauerlandstein-breckweg.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Original_Breckweg-Logo_freigestellt_500px_72dpi.png&#8220; title_text=&#8220;Original_Breckweg-Logo_freigestellt_500px_72dpi&#8220; align=&#8220;center&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; width=&#8220;27%&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;1_5&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding=&#8220;0px|||||&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #003772;\"><strong>A<\/strong><strong>llgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr die Sauerlandstein Breckweg GmbH &amp; Co. KG<\/strong><\/span><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #003772;\">Stand 02.07.2025<\/span><\/h4>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#E9E9E9&#8243; custom_padding=&#8220;0px||98px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row column_structure=&#8220;1_3,2_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#E9E9E9&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;1_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/sauerlandstein-breckweg.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/contract-3002431_1920.jpg&#8220; title_text=&#8220;contract-3002431_1920&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;2_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_text_color=&#8220;#000000&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen. Das gilt auch dann, wenn wir uns bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht ausdr\u00fccklich auf sie berufen, es sei denn, der K\u00e4ufer ist Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers, denen hiermit widersprochen wird, verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Erteilte Auftr\u00e4ge gelten als Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen. Auf Bestellscheinen usw. vorgeschriebene Bedingungen des K\u00e4ufers, die unseren Bedingungen oder gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit widersprochen. \u00c4nderungen unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind und aus dieser Vereinbarung eindeutig hervorgeht, welche Bestimmungen ge\u00e4ndert worden sind. Im Zweifel ist eine \u00c4nderung der Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht gewollt.v<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#E9E9E9&#8243; custom_margin=&#8220;-19px|||||&#8220; custom_padding=&#8220;0px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_blurb title=&#8220;Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen&#8220; image_icon_width=&#8220;43%&#8220; content_max_width=&#8220;800px&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_font=&#8220;|600|||||||&#8220; header_text_align=&#8220;center&#8220; body_text_color=&#8220;#373320&#8243; background_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; custom_margin=&#8220;2px|||||&#8220; image_max_width=&#8220;43%&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">I. Vertragsabschluss<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>Unsere Angebote sind freibleibend und f\u00fcr uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung oder die Leistung erfolgt ist. M\u00fcndliche Abreden, sowie anderslautende Angaben in Bestellungen sind f\u00fcr uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich best\u00e4tigt haben.<br \/>Grundlage unserer Angebote und Annahmeerkl\u00e4rungen sind die am Tag der Abgabe von Angebot bzw. Annahmeerkl\u00e4rung jeweils geltenden allgemein verbindlichen Baustoffnormen, Richtlinien sowie gesetzliche Bestimmungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br \/>Der K\u00e4ufer ist f\u00fcr die richtige und vollst\u00e4ndige Auswahl und Festlegung der Sorte und Menge des zu liefernden Baustoffes unter Beachtung des von ihm beabsichtigten Verwendungszwecks und seiner Verarbeitungsbedingungen allein verantwortlich.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">II. Vertragsgegenstand und Lieferung<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>Vertragsgegenstand ist die im Auftrag bezeichnete Ware.<br \/>1. Die Ware ist durch den K\u00e4ufer schriftlich so rechtzeitig abzurufen, dass die p\u00fcnktliche Anlieferung gew\u00e4hrleistet ist. In besonderen F\u00e4llen ist auf unser Verlangen mit uns ein Lieferplan zu vereinbaren.<br \/>Bei fernm\u00fcndlichen Abrufen des K\u00e4ufers sind wir zur Lieferung berechtigt, doch gilt dann im Zweifelsfall die bei uns schriftlich vermerkte Lieferzeit, Menge, Sorte und Ablieferungsstelle als vereinbart. F\u00fcr die Folgen unrichtiger oder unvollst\u00e4ndiger Angaben beim Abruf haftet der K\u00e4ufer.<br \/>2. Wir sind berechtigt, das Transportmittel zu w\u00e4hlen und dessen Laderaum voll auszunutzen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.<br \/>3. Die Lieferung von loser Ware erfolgt in der Regel nur durch volle Nutzlast-Ladung der jeweiligen Transportmittel.<br \/>4. Der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt folgende Pflichten:<br \/>4.1 Er gibt mit der Bestellung den Bestimmungsort und die Adresse des Empf\u00e4ngers an (Voraussetzung f\u00fcr eine evtl. Frachtverg\u00fctung). Er meldet unverz\u00fcglich Dispositions\u00e4nderungen.<br \/>4.2 Er macht die Bestimmungen der Ziff. 4.1, 5.1, 5.2 und 6. ausdr\u00fccklich zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden. Die Verletzung dieser Pflichten entbindet uns von weiteren Lieferpflichten. Wir sind ferner berechtigt, Fracht nachzuberechnen. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. F\u00fchrt die Verletzung der dem K\u00e4ufer obliegenden Pflichten zu einer ihm der H\u00f6he nach nicht zustehender Frachtverg\u00fctung, so ist neben den vorstehenden Anspr\u00fcchen eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des zehnfachen Differenzbetrages, mindestens jedoch EUR 200,- je Ladung f\u00e4llig. Werden vom K\u00e4ufer Dispositionsvorgaben nach Erteilung ge\u00e4ndert, so tr\u00e4gt er alle dadurch entstehenden Kosten.<br \/>5. Die Lieferung von Waren erfolgt entweder durch im Auftrag von uns fahrende Fahrzeuge oder durch die Abholung seitens des K\u00e4ufers.<br \/>5.1 Bei der Anlieferung sorgt der K\u00e4ufer daf\u00fcr, dass bei dem Transport auf der Stra\u00dfe die Fahrzeuge auf guter Fahrbahn ungehindert, ohne Gefahr und ohne Wartezeiten an die Abladestelle heranfahren und abladen bzw. einblasen sowie die Abladestelle wieder verlassen k\u00f6nnen. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen (mit einem Gewicht von bis zu 40 t) ungehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Der K\u00e4ufer hat sicherzustellen, dass der Weg eine Mindestbreite von 4 m und lichte Mindesth\u00f6he von 4 m (auch bei Durchfahrten) hat, an der Entladestelle eine ausreichende Beleuchtung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besteht, der Weg ungehindert befahrbar ist und der Fahrzeugf\u00fchrer sp\u00e4testens am Anfang der Zufahrt der Baustelle \/ des Entladeortes durch eine bevollm\u00e4chtigte Person in die \u00f6rtlichen Gegebenheiten der Baustelle \/ des Entladeortes eingewiesen wird. Ferner sorgt er daf\u00fcr, dass eine bevollm\u00e4chtigte Person zur Entgegennahme der Ware, Wiegekarte, \u00dcberpr\u00fcfung der Unversehrtheit der Plomben, zur Angabe des zu bef\u00fcllenden Silos, Containers bzw. anderen Abladeort und zur Unterzeichnung des Lieferscheines bereitsteht und dass bei Anlieferung loser Ware ein Siloraum aufnahmef\u00e4hig ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den, es sei denn, der K\u00e4ufer und sein Erf\u00fcllungsgehilfe haben das Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen nicht zu vertreten, wof\u00fcr der K\u00e4ufer beweispflichtig ist. Als bevollm\u00e4chtigt gilt derjenige, der das Fahrzeug einweist.<br \/>Soweit erforderlich hat der K\u00e4ufer rechtzeitig auf seine Kosten Stra\u00dfen- oder B\u00fcrgersteigabsperrungen, sowie andere beh\u00f6rdliche Genehmigungen f\u00fcr die Nutzung der Zugangs- und Entladebereiche zu beantragen, zu beschaffen, uns bekannt zu geben und im Falle der Erfordernis f\u00fcr uns unaufgefordert und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen.. Der K\u00e4ufer ist f\u00fcr die Beseitigung aller bei und nach Entladung verursachten Verschmutzungen verantwortlich.<br \/>Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten und die f\u00fcr die angefahrene aber nicht ablieferbare Ware entstandenen Frachtkosten f\u00fcr An- und Abfahrt und eventuell anfallende Entsorgungskosten zu berechnen.<br \/>5.2 Bei Abholung seitens des K\u00e4ufers gelten folgende Bedingungen: Die technische Ausr\u00fcstung der f\u00fcr die Abholung bestimmten Fahrzeuge muss so sein, dass sie f\u00fcr den Transport der jeweiligen Waren geeignet und den Verladeanlagen angepasst sind.<br \/>Die Abholung darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen, welches die jeweils vorgeschriebene pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (PSA) zu tragen hat. Die Abholung findet zu unseren \u00fcblichen Verladezeiten unter Vorlage der vereinbarten Abholanweisung des K\u00e4ufers und Angabe des Empf\u00e4ngers statt. F\u00fcr den Abholer oder den Empf\u00e4nger besteht kein Anspruch auf termingerechte Belieferung, wenn das eingesetzte Fahrzeug des Abholers aus irgendwelchen Gr\u00fcnden ausf\u00e4llt.<br \/>Der K\u00e4ufer bzw. der beauftragte Dritte ist \u00fcber die Einhaltung und die bestehenden Vorschriften \u00fcber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ladungssicherung allein verantwortlich.<br \/>Bei Abholung von Waren hat der K\u00e4ufer unsere Verladebedingungen einzuhalten. In jedem Fall haben sich Abholer und Empf\u00e4nger bei Abholung einweisen zu lassen.<br \/>Die \u00dcbernahme der Ware und die Einhaltung der Vorgaben der Liefer- bzw. Abholscheine ist von dem Abholer durch seine Unterschrift zu best\u00e4tigen.<br \/>6. Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegen\u00fcber als zur Abnahme der Lieferung und zur Best\u00e4tigung des Empfangs bevollm\u00e4chtigt, sowie unser Lieferverzeichnis \/ Sortenverzeichnis, als auch unserer Abholbedingungen und Parameter des Lieferscheins durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Bei verweigerter, versp\u00e4teter, verz\u00f6gerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der K\u00e4ufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entsch\u00e4digen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Versp\u00e4tung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten. Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne R\u00fccksicht auf ein Vertretenm\u00fcssen. Mehrere K\u00e4ufer haften als Gesamtschuldner f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abnahme der Ware und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung f\u00fcr und gegen alle. S\u00e4mtliche K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erkl\u00e4rungen entgegenzunehmen. Solange der K\u00e4ufer mit einer Verbindlichkeit im R\u00fcckstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">III. Lieferzeit<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>1. Ungeachtet aller Bem\u00fchungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich.<br \/>2. Verz\u00f6gert sich eine Lieferung, so kann der K\u00e4ufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der K\u00e4ufer berechtigt, mit schriftlicher Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten (\u00a7 323 BGB). Andere Anspr\u00fcche sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen. Soweit von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde uns die Ausf\u00fchrung \u00fcbernommener Auftr\u00e4ge erschweren oder verz\u00f6gern, sind wir berechtigt, die Lieferung \/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist uns die Lieferung \/ Restlieferung im Sinne des \u00a7 275 BGB nicht m\u00f6glich, entf\u00e4llt gem. \u00a7 326 BGB der Anspruch auf Gegenleistung und wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Die Anwendung des \u00a7 326 Abs. 2 bis 5 BGB bleibt vorbehalten. Gr\u00fcnde gem. Abschnitt IV. haben wir nicht zu vertreten.<br \/>3. Die jeweils g\u00fcltigen Verlade- und Abrufzeiten werden auf der Homepage oder durch Rundschreiben bekannt gegeben. Das Beladen der Fahrzeuge erfolgt w\u00e4hrend der Verladezeiten in der Reihenfolge des Eintreffens der Fahrzeuge. Eventuelle Wartezeiten werden nicht verg\u00fctet.<br \/>4. Weichen vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschte Lieferzeiten von den durch uns angebotenen Lieferterminen ab, so gilt bei Abnahme der Lieferung der Tag der Lieferung als vereinbart.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">IV. H\u00f6here Gewalt<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>Sind wir an der Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen durch Eintritt h\u00f6herer Gewalt in unserem Betrieb oder einem unserer Vorlieferanten gehindert, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Der h\u00f6heren Gewalt stehen z.B. beh\u00f6rdliche Eingriffe, Transportbehinderungen, Betriebsst\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen der Roh- und Betriebsstoffanlieferungen, jede Form des Arbeitskampfes und sonstigen Umst\u00e4nde (politischer, wirtschaftlicher oder naturbedingter Art) und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abh\u00e4ngig ist und die wir auch bei Anwendung der uns in eigenen Angelegenheiten obliegenden Sorgfalt nicht abwenden k\u00f6nnen, gleich. Ist oder wird die Lieferung unm\u00f6glich (objektiv oder subjektiv), so sind wir von der Lieferpflicht befreit.<br \/>In allen diesen F\u00e4llen steht dem K\u00e4ufer kein Schadensersatzanspruch oder sonstiges Recht zu. Der K\u00e4ufer kann aber von uns eine Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erkl\u00e4ren wir uns hierauf nicht, kann K\u00e4ufer seinerseits vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">V. Preisstellung und Frachtverg\u00fctung<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>1. Unsere Preise sind freibleibend. Es gilt mangels anderer schriftlicher Preisabsprachen der am Liefertag g\u00fcltige von uns bekannt gegebene Preis ab Werk, zuz\u00fcglich Fracht, Versicherung und g\u00fcltiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Insoweit mit dem K\u00e4ufer Selbstabholung vereinbart ist und er somit in Frachtvorlage tritt, erstatten wir ihm unseren kalkulierten Frachtanteil. Bei Teilladungen sind wir berechtigt, nur die anteilige Fracht zu verg\u00fcten. F\u00fcr Lieferungen, welche nicht eine volle Ladung oder Nutzlast der jeweiligen Transportmittel ausmachen, k\u00f6nnen wir einen angemessenen Aufschlag berechnen. Kosten f\u00fcr Frachturkunden und Stempel, Z\u00f6lle und Grenzabfertigungskosten, Ortszuschl\u00e4ge und sonstige Sonderkosten hat K\u00e4ufer zu tragen.<br \/>Erh\u00f6hen sich zwischen Abgabe unseres Angebotes oder Annahme des Auftrages durch K\u00e4ufer und seiner Ausf\u00fchrung unsere Selbstkosten, insbesondere f\u00fcr Klinker, Fracht, Energie und L\u00f6hne, so sind wir ohne R\u00fccksicht auf Angebot und Auftragsbest\u00e4tigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen.<br \/>Das gilt nicht f\u00fcr Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss au\u00dferhalb von Dauerschuldverh\u00e4ltnissen erbracht werden sollen.<br \/>2. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Lieferungen nicht voller Ladungen, nicht normal befahrbarer Stra\u00dfen und Baustellen, sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und f\u00fcr Lieferungen au\u00dferhalb der normalen Gesch\u00e4ftszeiten oder in der kalten Jahreszeit werden gesondert berechnet. Grunds\u00e4tzlich sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Erhalt f\u00e4llig und ohne Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung.<br \/>3. Insoweit Handelsklauseln vereinbart werden, gelten hierf\u00fcr die Incoterms 2000 als vereinbart, es sei denn, dass davon abweichend etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.<br \/>4. Bei unvorhersehbaren Ereignissen oder drastischen Ver\u00e4nderungen bei Faktoren wie beispielsweise Energiekosten oder Problemen der Infrastruktur, behalten wir uns eine Anpassung unserer Verkaufspreise auch in laufenden Vertr\u00e4gen vor.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">VI. Rabatte \/ R\u00fcckverg\u00fctungen<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>Die schriftlich zugesagten Handelsrabatte \/ R\u00fcckverg\u00fctungen gelten als Leistungsentgelt f\u00fcr alle Aufwendungen und Wagnisse des K\u00e4ufers im Interesse des Absatzes unserer Waren im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs, insbesondere f\u00fcr die Werbung, die fachliche Beratung und sach- und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bedienung des Kunden, die Unterhaltung eines angemessenen Lagers und f\u00fcr die Beachtung der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Die Nichterf\u00fcllung einer dieser Leistungen berechtigt uns, die Gew\u00e4hrung des zugesagten Rabattes \/ der zugesagten R\u00fcckverg\u00fctung abzulehnen. Rabatte und R\u00fcckverg\u00fctungen werden nur f\u00fcr abgenommene und bezahlte Mengen gew\u00e4hrt.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">VII. Gefahren\u00fcbergang<\/span><\/strong><\/h4>\n<p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der von uns gelieferten Ware und die Lasten gehen bei Lieferung nach au\u00dferhalb des Werkes von uns an den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald wir die Waren dem Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, sp\u00e4testens jedoch mit \u00dcberschreiten der Grenze zwischen dem Werksausgang und der daran anschlie\u00dfenden Stra\u00dfe oder Zuwegung. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der gelieferten Ware und die Lasten gehen bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in welchem die Ware die Verladeeinrichtung (z.B. R\u00fcssel, Stapler) verl\u00e4sst. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch verunreinigte oder ungeeignete Fahrzeuge und Lademittel entstehen, sind wir nicht verantwortlich. Von uns beauftragte Spediteure und Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten sind nicht unsere Erf\u00fcllungsgehilfen. K\u00e4ufer kann in jedem Fall bei einem Transportschaden von uns die Abtretung aller ihm in diesem Zusammenhang zustehenden Anspr\u00fcche auf Ersatz dieses Schadens verlangen. Abweichend von vorgenannten Regelungen gilt bei Kauf durch einen Verbraucher die Vorschrift des \u00a7 446 BGB.<\/p>\n<h4><strong><br \/><span style=\"color: #003772;\">VIII. M\u00e4ngel und M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/span><\/strong><\/h4>\n<p><strong><\/strong>Wir leisten bei Fehlmengen, M\u00e4ngeln oder Falschlieferungen Gew\u00e4hr nach den folgenden Bestimmungen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen:<br \/>1. Gewichtsbeanstandungen k\u00f6nnen nur innerhalb von 3 Werktagen aufgrund einer amtlichen Nachwiegung geltend gemacht werden. Ma\u00dfgeblich ist bei loser Ware das werkseitig festgestellte, bei verpackter Ware (brutto f\u00fcr netto) das aufgedruckte Gewicht. Abweichungen von 2 % k\u00f6nnen bei verpackter Ware nicht beanstandet werden.<br \/>2. Unsere Produkte werden in ihrer Beschaffenheit durch die jeweils g\u00fcltigen technischen Normen des jeweiligen Empf\u00e4ngerlandes und amtlichen Vorschriften bezeichnet. Sie unterliegen einer werkseigenen Qualit\u00e4tskontrolle; werden sie au\u00dferdem von einer staatlichen zugelassenen Institution g\u00fcte\u00fcberwacht, sind sie mit dem jeweiligen G\u00fcte\u00fcberwachungszeichen gekennzeichnet.<\/p>\n<p>3. M\u00e4ngel- bzw. Falschlieferungen sind uns nach ihrer Feststellung unverz\u00fcglich schriftlich mit Angabe der Bezeichnung der Ware, Art und Umfang des Mangels, Lieferscheinnummern, Bef\u00f6rderungsart und Ort der Lagerung anzuzeigen. Der Nachweis einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung obliegt dem K\u00e4ufer. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet werden und ist bis zur Kl\u00e4rung des Sachverhaltes sachgem\u00e4\u00df zu lagern und zu bevorraten und uns ggf. auf Wunsch zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>4. Die Beschaffenheit der Ware und der Bauteile bzw. Bauwerke, in den die Ware eingebaut wird, ist nicht nur von der Qualit\u00e4t der gelieferten Ware abh\u00e4ngig, sondern auch von anderen Einflussfaktoren, z. B. von seiner Verarbeitung und den \u00e4u\u00dferen Bedingungen (z. B. Temperatur). Deshalb kann auf die Beschaffenheit der Bauteile bzw. Bauwerke, in denen die gelieferte Ware eingebaut worden ist, kein eindeutiger Schluss auf die Eigenschaften der gelieferten Waren bei Gefahren\u00fcbergang gezogen werden. K\u00e4ufer bzw. dessen Abnehmer haben deshalb zur Wahrung etwaiger Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche aus jeder unserer Warenlieferungen unverz\u00fcglich nach Eintreffen des Lieferfahrzeuges unter Anwesenheit einer neutralen Person Proben zu entnehmen und daran nach den verbindlichen technischen Normen technische Pr\u00fcfungen durchzuf\u00fchren, sowie die Ergebnisse dieser Pr\u00fcfungen im Falle einer M\u00e4ngelanzeige sind uns zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Proben sind nach folgenden Richtlinien zu ziehen:<br \/>4.1 Der K\u00e4ufer oder sein Abnehmer haben von jeder Lieferung eine Probe zu nehmen. Bei gr\u00f6\u00dferen Lieferungen ist f\u00fcr je 250 t eine gesonderte Durchschnittsprobe zu nehmen.<br \/>4.2 Die Probe muss auf jeden Fall wenigstens 5 kg betragen. Bei loser Ware muss sie aus der oberen Einf\u00fcll\u00f6ffnung des Fahrzeugs entnommen werden. Bei verpackter Ware muss sich eine Probe aus Teilproben von 1 \u2013 2 kg zusammensetzen, die zu einer Durchschnittsprobe von rund 5 kg durch sorgf\u00e4ltiges Mischen zu vereinigen sind; die Teilproben m\u00fcssen aus der Mitte der Sackf\u00fcllung, mindestens von 5 bis dahin unversehrten S\u00e4cken, entnommen sein.<br \/>4.3 Die Proben sind sofort in luftdichte Beh\u00e4lter zu f\u00fcllen und unverwechselbar durch folgende Angaben zu kennzeichnen: Tag und Stunde der Anlieferung, genaue Bezeichnung der Warenart, Tag und Stunde der Probeentnahme, Ort und Art der Lagerung sowie die Nummer des Lieferscheins.<br \/>4.4 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen einen ausreichenden Teil (mindestens 2 kg) der vorstehenden Proben f\u00fcr unsere eigene Nachpr\u00fcfung zu \u00fcberlassen.<br \/>4.5 Im Streitfall \u00fcber die Beschaffenheit einer nach 4.1 \u2013 4.4 entnommenen Probe entscheidet die jeweils fremd\u00fcberwachende Pr\u00fcfstelle, ansonsten eine vom Institut f\u00fcr Bautechnik bauaufsichtlich anerkannte Pr\u00fcfstelle.<br \/>4.6 Warenproben, bei denen die vorstehenden Bestimmungen nicht beachtet worden sind, k\u00f6nnen nicht anerkannt werden, weil nicht auszuschlie\u00dfen ist, dass sich die technischen Eigenschaften der Ware nach dem Gefahren\u00fcbergang, z. B. durch Verunreinigung, Vermischen, unsachgem\u00e4\u00dfes oder zu langes Lagern, unsachgem\u00e4\u00dfe oder falsche Verarbeitung, ver\u00e4ndert haben.<br \/>4.7 Steht keine solche Warenprobe zur Verf\u00fcgung, so ist bei der Beurteilung der gelieferten Waren von den Ergebnissen auszugehen, die bei der G\u00fcte\u00fcberwachung bzw. Qualit\u00e4tskontrolle festgestellt wurden.<br \/>4.8 Werden andere Beweismittel benutzt, so gehen die Mehrkosten, auch im Falle einer berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge, zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>5. Liegt ein Verbrauchsg\u00fcterkauf vor, haben wir innerhalb der in \u00a7 476 BGB genannten Frist des Auftretens eines Mangels nachzuweisen, dass die Ware bei Gefahrtragung den Mangel noch nicht aufgewiesen hatte, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar, was wir zu beweisen haben.<br \/>6. Wegen eines Mangels kann der K\u00e4ufer zun\u00e4chst Nacherf\u00fcllung verlangen. Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, leisten wir Nacherf\u00fcllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung berechtigt den K\u00e4ufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag. Tritt der K\u00e4ufer nach fehlgeschlagener Nacherf\u00fcllung vom Vertrag zur\u00fcck oder erkl\u00e4rt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.<br \/>Unsere Haftung f\u00fcr untypische und unvorhersehbare oder vom K\u00e4ufer beherrschbare Sch\u00e4den ist ausgeschlossen, es sei denn, der K\u00e4ufer ist Verbraucher.<br \/>Unsere Haftung ist auf vertragstypische vorhersehbare Sch\u00e4den begrenzt. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf einen Betrag in H\u00f6he von max. 5 Mio. EUR begrenzt, es sei denn, uns hat eigenes grobes Verschulden oder unserer Vertreter zu vertreten.<br \/>Vorgenannte(r) Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei Sch\u00e4den, die nachweisbar zur Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit gef\u00fchrt haben sowie bei durch Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit durch uns selbst oder unseren gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten entstandenen Sch\u00e4den und bei deliktischen Anspr\u00fcchen. Die Haftung durch uns ist jedoch auf einen Betrag in H\u00f6he von max. 5 Mio. EUR bei Vorsatz und Fahrl\u00e4ssigkeit sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen sowie bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt.<br \/>Eine besondere Garantie, aus der sich \u00fcber die vorliegenden Bedingungen hinaus Rechte ergeben (\u00a7\u00a7 443, 477 BGB) wird nicht \u00fcbernommen oder zugesichert. Ist der K\u00e4ufer ein Unternehmer, insbesondere ein H\u00e4ndler, so erfolgt durch diese kein Verbrauchsg\u00fcterverkauf, weshalb \u00a7 478 BGB ausgeschlossen ist. Liegt unsere schriftliche Zustimmung zum Verbrauchsg\u00fcterverkauf vor, verzichtet der K\u00e4ufer auf seine Rechte aus \u00a7 478 BGB, insoweit ihm ein pauschaler Rabatt von mindestens 5% laut Abschnitt VI einger\u00e4umt ist.<br \/>7. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen uns, unsere Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen und aus au\u00dfervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vors\u00e4tzlicher oder grobfahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns absichtlich verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit liegt. Dar\u00fcber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.<br \/>Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen sind nicht anwendbar, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben, sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<br \/>8. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngel- und Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr die von uns gelieferten Waren betr\u00e4gt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware beim K\u00e4ufer. Insoweit K\u00e4ufer seinerseits mit seinem Abnehmer f\u00fcr das von ihm zu errichtende Bauwerk die VOB\/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung ohne Abweichung insgesamt einbezogen und somit die Verj\u00e4hrungsfrist gem. \u00a7 13 Abs. 4 VOB\/B wirksam vereinbart hat, gilt diese Frist in diesem Fall auch, soweit zul\u00e4ssig, gegen\u00fcber uns. Voraussetzung ist in beiden F\u00e4llen, dass die von uns gelieferte Ware entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verarbeitet worden ist, der K\u00e4ufer entsprechend dem Verwendungszweck die daf\u00fcr geeignete Ware ausgew\u00e4hlt hat, der K\u00e4ufer die Vorgaben zum Verwendungszweck ber\u00fccksichtigt hat. Weiterhin, dass die Lagerung und Verarbeitung (insbesondere Verarbeitungstemperatur und Verarbeitungszeiten) eingehalten wurden und die Ware die Mangelhaftigkeit des Bauwerkes\/Endproduktes verursacht hat. Insbesondere ist Voraussetzung, dass der K\u00e4ufer das als Sackware im palettierten Zustand gelieferte Produkt innerhalb der angegebenen Zeit nach Absackdatum und die von uns als lose Ware gelieferten und vom K\u00e4ufer oder seinem Abnehmer in einem Silo innerhalb einer Frist von 2 Monaten bei sachgem\u00e4\u00dfer, trockener Lagerung nach allgemeinen technischen Regeln zu verarbeiten hat. Hat der K\u00e4ufer die gelieferte Ware durch Zus\u00e4tze oder in sonstiger Weise ver\u00e4ndert, besteht kein Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung, es sei denn, der K\u00e4ufer weist nach, dass die Ver\u00e4nderung der Zusammensetzung der Ware den Mangel nicht herbeigef\u00fchrt hat. Eine M\u00e4ngelhaftung besteht nicht, wenn die Ware vom K\u00e4ufer nicht innerhalb der von uns angegebenen bzw. technisch bedingten Dauer ordnungsgem\u00e4\u00df gelagert und weiterverarbeitet wird. Beanstandete Ware darf nicht weiterverarbeitet werden.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #003772;\"><strong><br \/>IX. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>1. Unsere Rechnungen sind grunds\u00e4tzlich an dem Tage der Ausstellung f\u00e4llig und zahlbar sp\u00e4testens innerhalb der Frist laut Rechnung ohne jeden Abzug. Skonto nach den am Tage der Lieferung g\u00fcltigen S\u00e4tzen wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur dann gew\u00e4hrt, wenn s\u00e4mtliche \u00e4lteren f\u00e4lligen Rechnungen beglichen sind. Skonto auf den im Frankopreis enthaltenen Frachtanteil wird nicht gew\u00e4hrt, der skontoberechtigte Betrag wird auf unseren Rechnungen ausgewiesen.<br \/>Vom K\u00e4ufer \u00fcbertragene Sicherheitsrechte und erf\u00fcllungshalber erbrachte Leistungen ber\u00fchren die F\u00e4lligkeit unserer Forderungen nicht. Wir sind auch nicht verpflichtet, uns aus den Sicherheitsrechten oder erf\u00fcllungshalber erbrachten Leistungen vorab zu befriedigen, bevor wir die Erf\u00fcllung unserer Forderungen vom K\u00e4ufer verlangen. Wird Lastschriftverfahren vereinbart, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, jederzeit bei seiner Bank entsprechende Deckung vorzuhalten und Zustimmung zur Abbuchung vom Konto zu erteilen.<br \/>2. Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten (bei Unternehmen von acht Prozentpunkten) \u00fcber dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Au\u00dferdem werden alle unsere Forderungen ohne R\u00fccksicht auf etwa gew\u00e4hrte Stundungen sofort f\u00e4llig. Des Weiteren sind wir berechtigt, die ganze oder restliche Erf\u00fcllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br \/>3. Schecks und Lastschriften gelten erst nach ihrer Einl\u00f6sung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Sonstige Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Bei Zahlung durch Bank\u00fcberweisung gilt die Zahlung mit der Gutschrift auf unserem Bankkonto als erfolgt.<br \/>4. Forderungen, Anspr\u00fcche, Einwendungen gleich welcher Art und\/oder eine Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen, Forderungen und Rechten gleich welcher Art kann der K\u00e4ufer nur dann unseren Forderungen entgegenhalten bzw. stehen ihm nur zu, soweit sie schriftlich anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus fr\u00fcheren oder anderen Gesch\u00e4ften der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindungen auszu\u00fcben.<br \/>5. Wir k\u00f6nnen jederzeit vom K\u00e4ufer Sicherstellung unserer Forderungen verlangen. Bei Ablehnung der geforderten Sicherheiten k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen \u2013 gleich welcher Art \u2013 gegen\u00fcber s\u00e4mtlichen Forderungen des K\u00e4ufers, die diesen gegen uns und gegen mit uns im Sinne des \u00a7 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen, aufzurechnen. Dies gilt auch bei verschiedener F\u00e4lligkeit der Forderungen.<br \/>6. Falls der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung seiner Verbindlichkeiten uns gegen\u00fcber in Verzug oder mit der Zahlung auf eine Forderung in R\u00fcckstand ger\u00e4t, seine Zahlungen einstellt, er \u00fcberschuldet ist, \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des K\u00e4ufers eintritt, durch die unser Anspruch gegen den K\u00e4ufer gef\u00e4hrdet wird, Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers und seine Zahlungsf\u00e4higkeit in Frage stellen, insbesondere wenn unser Kreditversicherer den K\u00e4ufer betreffend einen Deckungsschutz aufk\u00fcndigt bzw. versagt, der K\u00e4ufer zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, dem Verk\u00e4ufer Umst\u00e4nde bekannt werden, die die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsanspr\u00fcche in Frage stellen, der K\u00e4ufer in den Vertragsverhandlungen oder w\u00e4hrend der Vertragsrealisierung unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben zu seinen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen gemacht hat oder K\u00e4ufer unberechtigt, mit nicht rechtskr\u00e4ftig bestehenden Forderungen gegen uns aufgerechnet hat, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abh\u00e4ngig zu machen und \/ oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen und \/ oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Insoweit der K\u00e4ufer mit der Zahlung auf eine Forderung in R\u00fcckstand ger\u00e4t oder er in Verzug ger\u00e4t, sind wir berechtigt, ihm einger\u00e4umte Rabatte oder sonstige Verg\u00fcnstigungen zu widerrufen. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen.<br \/>Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir bis zur Bezahlung der Ware deren Weiterver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung untersagen; wir k\u00f6nnen die R\u00fcckgabe oder die \u00dcbertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des K\u00e4ufers verlangen und die Einzugserm\u00e4chtigung (gem. o. g. Ziffer 1) widerrufen. F\u00fcr diese F\u00e4lle sind wir oder unsere Beauftragten vom K\u00e4ufer erm\u00e4chtigt, seinen Betrieb zu betreten, um die gelieferte Ware zur\u00fcckzunehmen.<br \/>7. Ist der K\u00e4ufer Unternehmer und reicht seine Erf\u00fcllungsleistung nicht aus, um unsere s\u00e4mtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir \u2013 auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung \u2013 auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zun\u00e4chst unter mehreren f\u00e4lligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die \u00e4ltere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig getilgt wird.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #003772;\"><strong><br \/>X. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung (Sicherungsrechte)<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbez\u00fcglichen Nebenforderungen (z. B. Zinsen) unser Eigentum. Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, die wir gegen den K\u00e4ufer haben, unser Eigentum. Der K\u00e4ufer darf unsere Ware weder verpf\u00e4nden noch sicherungs\u00fcbereignen. Doch darf er sie im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterverkaufen oder weiterverarbeiten, es sei denn, er h\u00e4tte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.<br \/>2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den K\u00e4ufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung f\u00fcr uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir r\u00e4umen dem K\u00e4ufer schon jetzt an einer neuen Sache Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Werts der neuen Sache zum Wert unserer Ware (vgl. nachfolgender Ziff. 9) ein. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, \u00fcbertr\u00e4gt er uns zur Sicherung der Erf\u00fcllung der im vorgenannter Ziff. 1 aufgez\u00e4hlten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Ware (vgl. Ziff. 9) zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung unserer Forderungen gem. vorgenannter Ziff. 1 fort. Im Falle des Weiterverkaufes unserer Ware oder der aus \/ mit ihr hergestellten neuen Sache hat der K\u00e4ufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht schriftlich hinzuweisen.<br \/>3. Der K\u00e4ufer tritt uns zur Sicherung der Erf\u00fcllung unserer Forderungen (nach vorgenannter Ziff. 1) schon jetzt alle auch k\u00fcnftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unserer Ware mit allen Nebenrechten in H\u00f6he des Wertes unserer Ware (vgl. Ziff. 9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.<br \/>4. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundst\u00fcck oder einer fremden beweglichen Sache verbindet oder vermischt und er daf\u00fcr eine Forderung erwirbt, die auch seine \u00fcbrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erf\u00fcllung unserer Forderungen (gem. o.g. Ziff. 1) diese Forderung mit allen Nebenrechten in H\u00f6he des Wertes unserer Waren (gem. Ziff. 9) mit Rang vor dem restlichen Teil seine Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang f\u00fcr seine etwaigen Rechte auf Einr\u00e4umung von Sicherheiten gem. den \u00a7\u00a7 648, 648a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Waren wegen und in H\u00f6he unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserkl\u00e4rungen des K\u00e4ufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der K\u00e4ufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur H\u00f6he der Anspr\u00fcche nach o.g. Ziff. 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von diesen Befugnissen gem. den S\u00e4tzen 4 und 5 dieser Ziffer keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br \/>5. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer an uns abgetretene Forderungen einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in H\u00f6he dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Betr\u00e4ge bleibt unber\u00fchrt.<br \/>6. Der K\u00e4ufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in H\u00f6he des Wertes unserer Ware (vgl. Ziff. 9) weder an Dritte abtreten noch verpf\u00e4nden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.<br \/>7. Der K\u00e4ufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der K\u00e4ufer hat uns von einer Pf\u00e4ndung oder jeder anderen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte durch Dritte und \u00fcber Abhandenkommen der Sachen sowie Sitz-\/Firmen\u00e4nderung unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu \u00fcbergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen, zu tragen.<br \/>8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erf\u00fcllung unserer Saldoforderung.<br \/>9. Der \u201eWert unserer Ware\u201c im Sinne des vorliegenden Abschnittes X entspricht dem Gesamtbetrag des in unserer Rechnung ausgewiesenen Brutto-Kaufpreises zzgl. 20 %.<br \/>10. Auf Verlangen des K\u00e4ufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 20 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #003772;\"><strong>XI. Leistungsort \u2013 Gerichtsstand \u2013 Nichtigkeitsklausel<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>1. Leistungsort f\u00fcr Lieferungen ist der Ort, an dem die Gefahr \u00fcbergeht (VII.). Leistungsort f\u00fcr alle sonstigen Rechte und Pflichten ist Rheine. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet das Recht der BRD Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<br \/>2. Der Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Anspr\u00fcche und Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen einschl. Scheck- und Urkundenverfahren ist das f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndige Amtsgericht Rheine.<br \/>Dieses Gericht gilt auch dann als zust\u00e4ndig, wenn ein Vertragsteil nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, sowie bei Vertr\u00e4gen mit Nichtkaufleuten f\u00fcr den Fall, dass Anspr\u00fcche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens (\u00a7\u00a7 688 ff ZPO) geltend gemacht werden. Im letztgenannten Fall ist das AG Rheine das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige ordentliche Gericht.<br \/>3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein, so ber\u00fchrt das die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<br \/>Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen eine Regelungsl\u00fccke enthalten. An Stelle der unwirksamen und undurchf\u00fchrbaren Bestimmungen oder zur Ausf\u00fcllung der L\u00fccke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich m\u00f6glich, dem am n\u00e4chsten kommt, was K\u00e4ufer und wir gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt h\u00e4tten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der sp\u00e4teren Aufnahme den Punkt bedacht h\u00e4tten.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #003772;\"><strong>XII. Datenschutz<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>Der K\u00e4ufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten) nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere \u00a7\u00a7 27-32 BDSG) gespeichert, verarbeitet und an Wirtschaftsauskunfteien \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen.<br \/>In diesem Zusammenhang werden wir den Wirtschaftsauskunfteien ggf. auch Daten \u00fcber eine vertragsgem\u00e4\u00dfe oder nicht vertragsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung der mit dem K\u00e4ufer eingegangenen Vertragsbeziehung melden.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #003772;\"><strong>XIII. Sicherheitsdatenblatt gem\u00e4\u00df REACH-Verordnung<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates vom 18.12.2006 (REACh-Verordnung) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer mit dem Abruf der jeweiligen Sicherheitsdatenbl\u00e4tter \u00fcber unsere Internetseite \u201ehttps:\/\/sauerlandstein-breckweg.de\/\u201c einverstanden.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr die Sauerlandstein Breckweg GmbH &amp; Co. KG Stand 02.07.2025F\u00fcr den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen. 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